Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen neue Zahlungsfunktion bei paydirekt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben keine Einwände gegen diese Kooperation eines wesentlichen Teils der Kreditinstitute in Deutschland im Bereich der mobilen Bezahlverfahren. Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens kann paydirekt sein Internet-Bezahlverfahren um eine mobile Funktion ergänzen, die der Marktführer Paypal und viele weitere Wettbewerber schon seit geraumer Zeit anbieten.“

Der führende Anbieter von Internet-Bezahlverfahren Paypal hat seine App bereits seit geraumer Zeit mit einer solchen P2P-Funktion ausgestattet. Weitere Anbieter derartiger Bezahlverfahren sind u.a. Fintechs wie Lendstar, Cringle oder Tabbt, aber auch die Sparkassengruppe („Kwitt“) sowie die Volks- und Raiffeisenbanken („Geld senden und empfangen“).

Die Parteien hatten das Bundeskartellamt im November 2016 umfassend über das Projekt informiert. In der Prüfung ist letztlich offen geblieben, ob es einen eigenständigen Markt für derartige kostenlose P2P-Transaktionen gibt, auf dem der Wettbewerb durch die Kooperation möglicherweise behindert werden könnte, oder ob es sich bei dieser Zahlungsfunktion um eine unselbständige Teilfunktion des Online-Bankings handelt.

Auf der Basis der durchgeführten Ermittlungen hat das Bundeskartellamt den Parteien mitgeteilt, dass es das Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aufgreifen wird.

bundeskartellamt.de

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