Das Fälschen von Debitkarten mit Echtdaten wird unter Aufwand-Nutzen-Gesichtspunkten durch die Täter weiterhin bevorzugt. Mit gefälschten Karten bieten sich den Tätern bessere Einsatzmöglichkeiten als mit gestohlenen Karten, da Letztere durch die Kartenorganisationen gesperrt werden, sobald der Diebstahl bemerkt wird. Dadurch werden sie für die Täter unbrauchbar. Seit 2011 ist es den Tätern allerdings nicht mehr möglich, gefälschte Debitkarten im SEPA-Raum einzusetzen, da innereuropäisch die Abrechnung ausschließlich über den Chip und nicht mehr über den Magnetstreifen erfolgt. Dies führe zu einer Verlagerung der Verwertungstaten in außereuropäische Staaten (so genannte „Nicht-Chip-Länder“).
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Hintergrund
Das Bundeslagebild Zahlungskartenkriminalität enthält in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Zahlungskartenkriminalität. Es erstreckt sich ausschließlich auf Debit- und Kreditkarten (zusammenfassend als Zahlungskarten bezeichnet), da die übrigen Bereiche (z. B. Pre-Paid-Karten) für die Kriminalitätslage in Deutschland ohne Bedeutung sind.