Nur durch die Bundesnetzagentur qualifizierte Anbieter dürfen das EU-Vertrauenssiegel tragen, das die Übereinstimmung der angebotenen Vertrauensdienste mit den rechtlichen Anforderungen anzeigt. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter werden von der Bundesnetzagentur in der sogenannten Vertrauensliste geführt.
Die eIDAS Verordnung erweitert die Dienste der elektronischen Signaturen und Zeitstempel u.a. um elektronische Einschreiben-Zustelldienste und elektronische Siegel. Gerade letztere haben das Potenzial, in der Verwaltung europaweit breite Verwendung zu finden und so das E-Government zu stärken.
Die Vertrauensliste ist hier einzusehen.