Zum Einsatz kommen diese Karten beispielsweise, wenn Anwälte im Online-Mahnverfahren über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach gerichtliche Mahnverfahren anstoßen. Zudem bietet die DATEV Lösungen an, mit denen digital vorliegende Rechnungen signiert werden können und damit den gleichen Beweiswert wie ein unterschriebenes Schriftstück erhalten.
Die DATEV ist seit 2001 Zertifizierungsdiensteanbieter. Mit der Entscheidung für die Bundesdruckerei, die langjährige Erfahrung in diesem Segment hat, setzt der IT-Dienstleister auf langfristige Produktionssicherheit in diesem hochsensiblen technischen Umfeld.
„Durch die zunehmende Digitalisierung wird es in Zukunft weitere wichtige Einsatzszenarien für die Qualifizierte Elektronische Signatur geben“, betont Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG. „Mit der Bundesdruckerei haben wir einen flexiblen und hochkompetenten Partner an unserer Seite, mit dem wir auch zukünftig die technischen Herausforderungen rund um dieses Thema meistern werden.“ Alle DATEV-Kunden können ab sofort auf den kompetenten Support und Service von D-Trust vertrauen und die Leistungen rund um ihre Signaturkarte in Anspruch nehmen.
„Mit der Übernahme der Trustcenter-Dienste der DATEV bauen wir unser Geschäft im deutschen Markt weiter aus. Künftig wird unsere Tochtergesellschaft D-Trust auch verstärkt für europäische Kunden tätig sein“, sagt Ulrich Hamann, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der Bundesdruckerei GmbH.