Die Deutsche Kreditwirtschaft hat am 8. Januar folgendes Statement zu der von der Kanzlei Hausfeld angekündigten kartellrechtlichen Schadensersatzforderung veröffentlicht:
„Schon seit Jahren werden individuelle Entgelte im ec cash-System mit dem Handel vereinbart. Die frühere einheitliche Verfahrensweise beruhte auf einer gesetzlichen Freistellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Ein Kartellrechtsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden. Offenbar versucht eine amerikanische Klägerkanzlei, einzelne deutsche Handelsunternehmen in Klageverfahren gegen die Kreditwirtschaft hineinzutreiben. Für solche Verfahren sehen wir keine Grundlage.“
Dieser Artikel wurde von Frank Braatz in der SOURCE 01/2017 veröffentlicht.