Anders als mit dem Praxisausweis weist sich mit dem eHBA der Arzt persönlich und nicht die Praxis als Institution aus. Der Heilberufsausweis dient Ärzten als regulärer Sichtausweis nach dem Landesheilberufsgesetz. Zudem kann sich der Karteninhaber mit ihm in der digitalen Welt authentifizieren, wenn er auf besonders geschützte Online-Daten oder -Dienste zugreifen will. Zukünftig sollen Ärzte mit dem eHBA Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur nutzen können.
Der Heilberufsausweis verfügt außerdem über eine qualifizierte Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG). „Die qualifizierte elektronische Signatur bietet hohen Manipulationsschutz, sie stellt die Integrität des signierten Dokuments sicher und gibt gleichzeitig einen Nachweis über den Urheber – sie weist also die Authentizität nach“, sagt Dr. Kim Nguyen, Leiter des Geschäftsbereichs Trusted Services der Bundesdruckerei GmbH.
Mit dem eHBA lassen sich zukünftig digitale Dokumente wie der eArztbrief rechtsverbindlich signieren und Patientendaten verschlüsselt übertragen. Weitere signaturrelevante Dokumente sind zum Beispiel Röntgenbefunde, Behandlungspläne und arbeitsmedizinische Bescheinigungen für Vorsorgeuntersuchungen. Der Ausweis wird von den Landesärztekammern bzw. Landeszahnärztekammern herausgegeben. Er soll die Bürokratie für Ärzte verringern sowie die Praxisverwaltung digitaler und damit effizienter machen.
Die Bundesdruckerei war erster Anbieter des Praxisausweises für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten am Markt. Seit ihrer Zulassung wurden mehrere 10.000 Praxen erfolgreich an die TI angebunden. Auch Krankenhäuser können den Institutionsausweis seit Dezember 2018 bestellen.
Weitere Informationen zum Heilberufsausweis gibt es hier.