Mit dem seit November 2010 ausgegebenen Personalausweis steht bekanntlich ein hochsicheres, datenschutzfreundliches und in Verbindung mit geeigneten Smartphones auch mobil nutzbares Identifizierungs- und Authentisierungsmittel zur Verfügung. Durch die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels auf dem höchstmöglichen Vertrauensniveau (Level of Assurance „high“), wird der deutsche Personalausweis ab dem 29. September 2018 europaweit zur elektronischen Identifizierung in digitalen Verwaltungsverfahren anerkannt.
Zur stetig wachsenden Anzahl der Anwendungen für den digitalen Personalausweis kommt nun eine weitere besonders nützliche hinzu: Die fortgeschrittene elektronische Signatur von Dokumenten und Daten gemäß Artikel 26 der „Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG”, die gemeinhin als „eIDAS-Verordnung” bekannt ist.
Hierdurch werden zusätzlich zum Nachweis der Identität des Unterzeichners (vgl. § 18 PAuswG) auch die Unversehrtheit (Integrität) und Herkunft (Authentizität) eines unterzeichneten Dokumentes oder Datensatzes sichergestellt. Durch die Unterstützung der einschlägigen Europäischen Normen und bei ETSI standardisierten Signaturformate für „Advanced Electronic Signatures“ (CAdES, PAdES und XAdES) ist die größtmögliche Verkehrsfähigkeit und Interoperabilität sichergestellt. Durch die modulare Architektur und die Unterstützung der bei OASIS standardisierten Schnittstellen, ist die Integration der innovativen Lösung in bestehende IT-Architekturen sehr leicht möglich.
“Wir freuen uns, dass der elektronische Personalausweis ab sofort nicht mehr nur zur starken Authentisierung und Identifizierung, sondern nun auch für fortgeschrittene elektronische Signaturen genutzt werden kann“, erläutert Dr. Detlef Hühnlein, Geschäftsführer der ecsec GmbH.