eGK: Große Kassen erfüllen gesetzliche Ausgabequote

Die neue Chipkarte löst die bisherige Krankenversicherungskarte ab und soll zukünftig durch die Möglichkeit der Online-Anbindung ständig aktualisiert werden können und den Zugang zu Informationen der Versicherten bieten. Dazu ist aber noch die Installation von sog. Online-Konnektoren in den Arztpraxen nötig, mit denen die Kartenlesegeräte an die telematische Infrastruktur angeschlossen werden sollen. Zuvor müssen die entsprechenden Geräte aber noch von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) und dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert werden.

www.aok.de

 

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