Der Bericht bezieht sich auf einen Vortrag von Viktor Krön von der Ärztekammer Nordrhein, der über den elektronischen Heilberufsausweis (HBA) sprach. Der HBA ist u.a. notwendig, um Daten auf der eGK zu speichern. Die sogenannten klinischen Basisbasisdaten, auch Notfalldaten genannt, sollen als erste auf der eGK gespeichert werden, nachdem die neue Regierung die zunächst geplante Anwendung elektronisches Rezept verschoben hat. Die Speicherung der klinischen Basisdaten soll aber nicht vor 2012 möglich werden, da nach der Neuordnung der Zuständigkeiten bei der Entwicklung der Spezifikationen ein neu zusammengesetztes Gremien der beiden Kammern von Ärzten und Zahnärzten erst einmal die Notfalldaten spezifizieren müsse. Krön erwarte, dass die Produktion des HBA in den nächsten Jahren technisch sehr anspruchsvoll sein wird. Heute ausgegebene Arztausweise, die über zehn Jahre laufen sollen, müssten dann in der Lage sein, zwei Generationen von eGK bearbeiten zu können, denn um 2015 herum soll die Ausgabe von eGK beginnen, die nicht mehr RSA als kryptografisches Verfahren nutzen, sondern auf der Basis von elliptischen Kurven (ECC-Systeme) verschlüsseln. Diese Änderung geht auf Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zurück. Da schlechte Erfahrungen mit ECC-Systemen vorlägen, habe Krön auf der Tagung gefordert, die Ausrichtung von HBA und eGK zu überprüfen. Insbesondere solle überprüft werden, ob nicht mit einer Anpassung der RSA-Schlüssellängen der Generationenkonflikt entschärft werden kann.
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