Die Alpenrepublik Österreich hat einen behördlichen elektronischen Zustelldienst eingeführt. Bürger, die über eine „gesetzeskonforme Personenbindung“ gemäß eGovernment-Gesetz verfügen, also eine Bürgerkarte mit sicherer Signatur oder Verwaltungssignatur besitzen (Chipkarte oder Mobiltelefon), können sich beim Zustellungsdienst registrieren lassen, um dann behördliche Mitteilungen oder auch Einschreiben auf elektronischem Wege „zugestellt“ zu bekommen. Beim Vorliegen einer neuen Sendung werden die Nutzer via e-mail informiert. Der Nutzer logt sich dann beim Zustelldienst mit seiner Bürgerkarte ein und kann den Inhalt der Sendung sehen bzw. downloaden. Eine elektronisch zugestellte Sendung kann beliebig oft abgerufen werden. Das Schriftstück wird allerdings nur 14 Tage lang ab dem ersten Downloadversuch bzw. der elektronischen Übernahmebestätigung bereitgehalten. Für die Zukunft ist auch die Benachrichtigung per SMS geplant. Der neue Dienst ist kostenlos.
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…