Enisa ruft zur Bewerbung für Mitgliedschaft in Ständiger Stakeholder-Gruppe auf

Dieser Aufruf richtet sich an alle Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der EFTA Länder, die dann „ad personam“ zum Experten berufen werden. Das bedeutet, dass sie weder ein einzelnes Land noch ein Unternehmen repräsentieren sondern aufgrund ihrer eigenen, speziellen Expertise und der persönlichen Verdienste ausgewählt werden.  

In den folgenden Bereichen werden 20 Experten ernannt:

  • Der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien beinhaltet u.a. Experten von Mobilfunkanbietern, Internet Service Providern, Netz- und Informationsssicherheitsanbietern und Hard- und Software Unternehmen;
  • Der Bereich der Verbraucherschutzorganisationen wird z.B. aus Experten aus dem Finanz-, Energie- und Gesundheitssektor, Internetnutzer-Verbände und Nicht-Regierungsorganisationen bestehen.
  • Von akademischen Institutionen werden sich u.a. Experten der Kryptologie, Biometrie, Risikoanalyse, Netz- und Informationssicherheit und elektronischer Verfahren finden.

Bewerbungen bis zum 5. Januar 2015, gemäß dem hier genauer beschriebenen Verfahren

 

Rolle der PSG

Die PSG berät die ENISA im Bezug auf ihre Aufgaben. Insbesondere unterstützt die

Sakeholder-Gruppe den Geschäftsführenden Direktor bei der Ausarbeitung eines Vorschlags eines jährlichen  Aufgabenplans und der Kommunikation mit interessierten Kreisen. Die PSG besteht aus 1) Repräsentanten und 2) Experten, die „ad personam”  ernannt wurden.

Gemäß Artikel 12 (1) der ENISA-Verordnung (EU) 526/2013 setzt sich die PSG aus Vertretern, von nationalen Regierungsbehörden, Datenschutz und Strafverfolgungsbehörden und Fachexperten zusammen. Insgesamt umfasst das Gremium 23 Mitglieder.   

ENISAs strategische Ziele

Ab 2015 sind die Kernaktivitäten von ENISA mit folgenden Zielen verbunden:  

  • Ausbau der Expertise von EU Akteuren unter der Berücksichtigung der Entwicklung von Netzwerk und Informationssicherheit (NIS).
  • Unterstützen der Mitgliedsstaaten und Kommission bei  dem Ausbau der Kapazitäten in der gesamten EU.
  • Die Mitgliedsstaaten und die Kommission bei der Entwicklung und Implementierung von rechtlichen und regulatorisch notwendigen  Politiken
  • Verbesserung der Zusammenarbeit sowohl zwischen den EU-Mitgliedsstaaten als auch zwischen den verschiedenen NIS-Gruppen.

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