Während der SIDBB und seine Mitglieder in erster Linie die technischen Komponenten hinter diesem Zitat aufgreifen und weiterentwickeln, beschäftigte sich Fünfsinn vor allem mit der rechtlichen Ausgestaltung dieses wichtigen Themas. „Wir haben immer wieder Fälle, in denen wir sehen, dass die Technik genutzt wird und Menschen schneller sind, als das Gesetz sich vorstellen kann“, sagte Fünfsinn in Bezug auf die aktuellen Herausforderungen an die deutsche Internet-Gesetzgebung. Eingriffe in diese sensiblen Bereiche müssten deshalb neben ihrer Praxistauglichkeit vor allem angemessen sein.
„Wir werden sicherlich bei diesen gesetzgeberischen Anstrengungen immer wieder Abwägungen zu treffen haben, wie tief man in Grundrechte eingreifen kann. […] Natürlich hat der Bürger ein Recht, sich frei zu bewegen und auch ein Recht darauf, dass man nicht alles über ihn weiß. Das wissen wir alle, aber wir müssen abwägen – Sicherheit und Freiheit.“ Diese Werte in Einklang zu bringen, sei für die Strafjuristen eine Herausforderung, sowohl in formeller wie auch in materieller Sicht. Prof. Dr. Fünfsinn betonte die Notwendigkeit von praktischer Erfahrung für die Gesetzgebung im Bereich der Digitalisierung und der Sicheren Identitäten.
Der SIDBB stellt mithilfe seiner Mitglieder diese Expertise zur Verfügung und entwickelt diese stetig weiter. „Die rechtlichen und technischen Vorrausetzungen gehen Hand in Hand und gewährleisten ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Freiheit für jedermann“, so SIDBB-Geschäftsführerin Anne-Sophie Braun.