Mit dieser ersten Fachanwendung – dem sogenannten Versichertenstammdatenmanagement – können Heilberufler und autorisiertes Fachpersonal durch das Einlesen der Gesundheitskarte künftig direkt überprüfen, ob ein gültiges Versicherungsverhältnis vorliegt und die in ihrem Praxissystem abgelegten Versichertenstammdaten (VSD) noch aktuell sind. Ist dies nicht der Fall, erfragt das System bei der jeweiligen Krankenkasse, ob ein Aktualisierungsauftrag vorliegt. Das heißt: Zieht der Versicherte beispielsweise um, meldet er dies wie bisher seiner Krankenkasse, die die Adressänderung in ihr System eingibt. Sobald die eGK das nächste Mal in der Arztpraxis eingelesen wird, werden die VSD auf der Karte mit dem angepassten Datensatz aktualisiert. Praxen und Krankenhäuser können die aktuellen Daten von der eGK auch direkt in ihre Praxisverwaltungssoftware übernehmen, ohne sie selbst eingeben zu müssen.
Nach einem sechsmonatigen Praxistest in fünf Bundesländern wird der Online-Abgleich von Versichertenstammdaten als erste Fachanwendung der eGK über die Telematikinfrastruktur bundesweit verfügbar.