Seit Jahren liegt Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung nur im hinteren Mittelfeld. Bürger und Wirtschaft erwarten aber einfache digitale Verwaltungsangebote, bei denen sie ihre Daten nur einmal angeben müssen (Once-Only-Prinzip). Davon sind wir aber leider immer noch weit entfernt. Fragen wie Nutzerfreundlichkeit von Gesetzen, die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder die Frage, ob wir tatsächlich so viele Schriftformerfordernisse brauchen, müssen nicht nur diskutiert, sondern entschieden und umgesetzt werden. Das kann nur gelingen, wenn Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen zur Chefsache werden – und zu einem TOP bei jeder Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten. Wir brauchen einen Digitalpakt von Bund, Ländern und Kommunen, der alle mitnimmt und überall mit ausreichend Budget und Personal unterlegt ist. Nur mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung können wir Boden gutmachen
, erklärt Dr. Ludewig.
Anders ist es bei der sogenannten ‚One in one out‘-Bilanz. Hier befindet sich Deutschland in der erweiterten Spitzengruppe. Im Saldo wurden die Unternehmen bei den Folgekosten seit 2015 um 1,8 Mrd. Euro entlastet. Allerdings ist die Bilanz unvollständig, denn zusätzliche 435 Mio. Euro an Kosten aus der Umsetzung von EU-Recht sind nicht enthalten. Unternehmen ist es egal, ob Kosten und Aufwand durch europäisches oder nationales Recht entstehen, denn die belastende Wirkung ist die gleiche. Die Bilanzierungslücke muss geschlossen werden. Zudem muss bereits bei den Verhandlungen neuer europäischer Regelungen in Brüssel tatsächlich ernsthaft und konsequent auf Bürokratie geachtet werden – unter Einbeziehung der Expertise von Unternehmen, Verbänden und Vollzugsbehörden
, mahnt Dr. Ludewig.
Leistungssteigerungen sind auch bei der Verbesserung der Gesetzesqualität notwendig. Für die Evaluation von Gesetzen muss es verbindliche und einheitliche Standards geben. Jede Evaluation muss konkrete Handlungsempfehlungen enthalten, damit die richtigen Schlüsse gezogen werden können. Daneben schlägt der NKR vor, den Gesetzgebungsprozess nach dem Motto Erst der Inhalt, dann die Paragrafen
vom Kopf auf die Füße zu stellen. Der Vorsitzende des NKR fordert: Zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses sollte immer ein Eckpunktepapier stehen, das eine breite öffentliche Diskussion über Ziele, Handlungsalternativen und einen einfachen Vollzug möglich macht. Da stehen wir noch ganz am Anfang.
Den Jahresbericht 2018 des Nationalen Normenkontrollrates finden Sie hier.