Das Jahr 2014 stand in Bezug auf den Themenkreis Elektronische Signatur im Zeichen der eIDAS-Verordnung der EU. Sie wird die elektronische Identifizierung und die Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im EU-Binnenmarkt regeln. Im April 2014 wurde dem Entwurf der eIDAS-Verordnung durch das EU-Parlament zugestimmt. Am 28.08.2014 wurde sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18.09.2014 in Kraft. Die implementierenden Unternehmen, Anwendungsunternehmen und Vertrauensdiensteanbieter befinden sich nun in einer Zeit des „Verstehens“ und der Orientierung.
Der legislative Prozess ist damit noch nicht abgeschlossen: Es folgt die Ausarbeitung der ‚Implementing Acts‘ zur Verbindung von Gesetzgebung und Standardisierung. Ferner muss die Rechtssetzung in Deutschland an die neue Verordnung angepasst werden. Ungefähr in den nächsten zwei Jahren können sich in diesem Rahmen Interessengruppen über das neu gegründete „Forum elektronische Vertrauensdienste“ einbringen.
Das Forum dient der
- Bildung gemeinsamer Standpunkte zur Unterstützung der deutschen Interessen;
- Mitarbeit bei der nationalen Gesetzgebung und Information nationaler Gremien;
- fachlichen Unterstützung von Ausschussvertretern bei regulären EU-Veranstaltungen und beteiligten Standardisierungsgremien (z.B. DIN, CEN, ETSI).
Diese Ausgestaltung kann insbesondere über zwei Arbeitsgruppen, von denen eine durch TeleTrusT begleitet wird, aktiv beeinflusst werden. TeleTrusT steuert die Gruppe der Vertrauensdiensteanbieter innerhalb der neu gegründeten AG „Forum elektronische Vertrauensdienste AK A“. In der AG arbeiten PKI-Betreiber mit externen Nutzern, Zeitstempelanbieter, Archivierungsdienste und elektronische Zustelldienste an allen Themen, die für den Betrieb von Vertrauensdiensten von Relevanz sind.
Themen rund um die Nutzung von Vertrauensdiensten werden in der parallelen AG „Forum elektronische Vertrauensdienste AK B“ behandelt.
Kontakt für Rückfragen: marieke.petersohn@teletrust.de