Zum 1. Mai 2010 ist nun ein wichtiger Teil des zugrundeliegenden „“Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis““ in Kraft getreten: Mit der Aufnahme des Wirkbetriebs der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt können Anbieter, die ihre personalisierten Dienste auf Basis einer Authentisierung mit dem neuen Personalausweis anbieten wollen, die dafür erforderlichen Berechtigungen beantragen. Erste Anträge sind bereits gestellt worden. „“Mit dem neuen Personalausweis setzt Deutschland Standards für das Identitätsmanagement und den Datenschutz in der Online-Welt. Nutzer und Anbieter können auf der Grundlage staatlicher Berechtigungszertifikate künftig darauf vertrauen, mit wem sie ihre elektronischen Geschäfte abwickeln““, sagte Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftrage der Bundesregierung und Staatssekretärin im Bundesinnenministerium. Die staatliche Vergabestelle für Berechtigungszertifikate prüft die Anträge der Diensteanbieter und erteilt die Berechtigungen, wenn alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Sie legt darüber hinaus fest, welche Datenkategorien ein Dienst aus dem Personalausweis abfragen darf. Das Berechtigungszertifikat ermöglicht dem Anbieter, nur die Datenfelder aus dem Personalausweis auszulesen, die für den Geschäftsabschluss benötigt werden. Bei Missbrauch oder Verstößen können die Berechtigungen zurückgenommen und Bußgelder verhängt werden. „“Sicherheit, Vertrauen und Transparenz sind die wesentlichen Aspekte bei der Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises““, erklärte Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes. „“Die Vergabestelle befindet sich in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, so dass wir nach einer Prüfung schnell und nachhaltig auf einen Missbrauch der Berechtigung reagieren werden.““ Seit kurzem ist auch das Internetangebot zum neuen Personalausweis online. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Das Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen. www.personalausweisportal.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…