Andrea Voßhoff: „Jetzt ist es an der Europäischen Kommission, in Verhandlungen mit der US-Seite den Privacy Shield fortzuentwickeln. Sollte insbesondere die als Rechtsweg für EU-Bürger gegen Überwachungsmaßnahmen in den USA geschaffene Stelle der Ombudsperson keine spürbaren Verbesserungen erfahren, werden die europäischen Datenschutzbehörden geeignete Maßnahmen ergreifen. Das schließt ausdrücklich eine Überprüfung der Privacy Shield-Entscheidung der Kommission durch den EuGH mit ein.
Hintergrund
Vom 18. bis 19. September 2017 fand die erste jährliche Überprüfung der Funktionsweise des „EU-US Privacy Shield“ in Washington D.C. statt. Diese regelmäßige gemeinsame Überprüfung durch die Europäische Kommission und die US-Regierung basiert auf der Angemessenheitsentscheidung zum Privacy Shield. Dieser Prozess entstand nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im wegweisenden Schrems-Urteil (C-362/14) zur Safe Harbor-Entscheidung der Kommission.
An dieser Überprüfung haben sich acht Vertreter der in der Artikel 29-Datenschutzgruppe versammelten europäischen Datenschutzbehörden beteiligt, darunter zwei Vertreter aus Deutschland, einer davon aus der BfDI. Die Vertreter der Datenschutzbehörden haben sich aktiv in die Überprüfungsprozesse eingebracht. Die ausführlichen Ergebnisse der Überprüfung sind in einem Bericht der Artikel 29-Datenschutzgruppe zusammengefasst, der zusammen mit der korrespondierenden Pressemitteilung der Artikel 29-Datenschutzgruppe auf der Website der BfDI abrufbar ist.