Reform des Urheberrechts birgt auch datenschutzrechtliche Risiken

Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.

Die aktuellen EU-Pläne bergen aus Sicht des BfDI daher die akute Gefahr, als Nebeneffekt eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern. Gerade vor dem Hintergrund des nur ein paar Wochen alten Beschlusses des Bundeskartellamts zu Facebook sollte der Fokus eigentlich darauf gelegt werden, genau das Gegenteil zu erreichen.

Ulrich Kelber fordert daher konkrete Schritte, um das vorab skizzierte Szenario abzuwenden: Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen. Ich bin insofern auf die angekündigte Handlungsempfehlung der Kommission sehr gespannt. Andernfalls müssen die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, darf dies nicht auf dem Rücken und zu Lasten des Datenschutzes der Internetnutzerinnen und -nutzer erfolgen.

Mit der aktuellen Urheberrechtsreform plant die EU unter anderem, Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber gewerblichen Internet-Plattformen wie zum Beispiel Youtube zu stärken. Plattformbetreiber sollen künftig haften, wenn sie keine Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Verbreitung geschützter Werke über ihren Dienst getroffen haben.

bfdi.bund.de

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