Völlig unklar sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die technische Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen den Drittdiensten und den kontoführenden Zahlungsdienstleistern, die technische Abgrenzung der Dienste untereinander sowie die darauffolgende technische Umsetzung EU-weit binnen zwei Jahren.
Die Deutsche Kreditwirtschaft hält es daher für umso wichtiger, dass die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority, kurz EBA) durch die Etablierung einheitlicher Sicherheits- und Zugangsstandards einem grundsätzlichen Vertrauensverlust seitens der Verbraucher und systemischen Sicherheitsrisiken für Kreditinstitute entgegenwirkt.
Im Übrigen begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft, dass das unbedingte Rückerstattungsrecht bei SEPA-Lastschriften innerhalb der ersten acht Wochen weiterhin besteht. Das entspricht einer Forderung der Deutschen Kreditwirtschaft und liegt im Interesse der Verbraucher.“