Wie hat sich das Abmahnproblem, das als typisch deutsches Phänomen im Online-Handel gilt, entwickelt? Im vergangenen Jahr erhielt knapp jeder vierte Online-Händler (24 Prozent) eine Abmahnung von einem Wettbewerber oder Verein, weil er gegen rechtliche Vorschriften im Online-Handel verstoßen hat. Am häufigsten sind es Verletzungen des Wettbewerbsrechts (53 Prozent), die Konkurrenten zu rechtlichen Schritten bewegen. Die Gründe können unzulässige Werbeaussagen oder unerwünschte Mailings sein. Verstöße gegen das Markenrecht (10 Prozent) häufen sich laut der aktuellen Abmahnstudie. Die Verwendung geschützter Begriffe wie “INBUS-Werkzeug” oder “Flip Flop” ist abmahnfähig. Im Jahr 2016 sorgten vor allem fehlende Hinweise auf die neue OS-Plattform zur Streitschlichtung für Abmahnungen.
Zwar sank die Zahl der betroffenen Online-Händler, die im Jahresverlauf mehrere Abmahnungen bewältigen mussten um 13 Prozent, doch die Kosten intensivierten sich. Während der Großteil (84 Prozent) mit einer einzigen Abmahnung davon kam, mussten Betroffene in Einzelfällen mit mehr als vier Abmahnungen (3,3 Prozent) kämpfen. Etwa zwei Drittel der Abmahnungen verursachten Kosten bis 1000 Euro. Der Anteil teurer Abmahnungen, die mit rund 2000 Euro zu Buche schlagen, hat sich sogar auf 14 Prozent verdreifacht. Die Studie zeigt außerdem, dass Abmahnungen mittlerweile doppelt so häufig vor Gericht landen (13 Prozent) als noch im Vorjahr und außergerichtliche Einigungen mit 12 Prozent nur noch halb so oft gelingen.
Das Problem der massenhaften Abmahnungen im deutschen Online-Handel scheint weiterhin als legitimes Mittel gegen unliebsame Wettbewerber zu gelten. Die Mehrzahl der Händler (78 Prozent) empfindet den Abmahnwahnsinn als wachsendes oder gleichbleibendes Problem. Zwar fielen die Ergebnisse im Jahr 2015 noch drastisch aus, doch ein Rückgang oder einer Lösung der Abmahnproblematik ist bisher nicht in Sicht.