„In der verabschiedeten Form wird das Gesetz jedoch wenig zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen“, sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“ und Mitglied des TeleTrusT-Vorstandes. Das liege nicht zuletzt daran, dass der Gesetzgeber weder Bewertungskriterien für die sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, noch sonstige Vorgaben zu Mindestanforderungen aufgestellt habe. Das Verhältnis zum technischen Datenschutz sei ebenfalls unklar, so Bartels. Auch die Ausgestaltung der Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen und die Befugnisse des BSI werfen rechtliche und praktische Fragen auf. Die Unternehmen sehen sich vielen unbestimmten gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt, die erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringen.
Von den großen Betreibern „Kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS) bis hin zu Betreibern kleiner Webseiten ist eine erhebliche Anzahl von Unternehmen unmittelbar von dem Gesetz betroffen. TeleTrusT wird sich daher dafür einsetzen, die bestehenden Lücken gemeinsam mit allen Akteuren anzugehen und für Unternehmen transparente und handhabbare Anforderungen zu gestalten.