TÜViT erhält Akkreditierung als eIDAS-Zertifizierer

Die Zulassung der TÜViT durch DAkkS erfolgte innerhalb weniger Monate und ist zunächst zwei Jahre gültig. Das Unternehmen der TÜV NORD Group ist somit in der Lage, seine führende Stellung als Zertifizierer elektronischer Vertrauensdienste zu behaupten. So hat TÜViT schon nach dem bislang gültigen deutschen Signaturgesetz mehr als 350 Zertifikate ausgestellt. In Deutschland entspricht dies rund 80 Prozent aller durchgeführten Zertifizierungsvorgänge nach dem Signaturgesetz. Mehr als 200 Zertifikate stellte TÜViT für Produkte mit qualifizierten elektronischen Signaturen aus, weitere rund 150 für Sicherheitskonzepte.
Die DAkkS-Akkreditierung für TÜViT umfasst:

  1. Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln und Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie von diese Dienste betreffenden Zertifikaten.
  2. Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung.
  3. Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten.

Um über die eigentliche Konformitätsbewertung hinaus einen erfolgreichen eIDAS-Einsatz zu sichern, bietet TÜViT auch begleitende Leistungen an. Dazu zählen insbesondere vorbereitende Assessments, Audits, Coaching und Support Services.

Die neue EU-Verordnung eIDAS wird ab 1. Juli 2016 dem deutschen Signaturgesetz vorgeschaltet und hat damit Anwendungsvorrang. Bis zur Verabschiedung eines an eIDAS angepassten Vertrauensdienstegesetzes in Deutschland, bleibt das Signaturgesetz jedoch bis auf Weiteres gültig. eIDAS regelt nicht nur Signaturen und Zeitstempel, sondern ermöglicht nun auch qualifizierte Siegel, also Signaturen für juristische Personen und weitere neue Dienste wie Prüfung von Siegeln und Signaturen, Zustellung von elektronischen Einschreiben und Aufbewahrungsdienste. Vor allem sorgt die neue EU-Norm für eine europaweite rechtliche Absicherung. Diese unterstützt auch das besondere Qualitätsmerkmal „qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter“ nach eIDAS, das ein Anbieter nur erhält, wenn er eine entsprechende Prüfung durchlaufen hat.

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