Das E-Government-Gesetz schreibt die Einführung der elektronischen Aktenführung für die Bundesverwaltung bis 2020 vor. Es soll damit eine zukunftssichere Schriftgutverwaltung gewährleistet werden, welche Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen ermöglicht und die Zusammenarbeit über Behördengrenzen hinweg erleichtert.
In diesem Zusammenhang wurde nunmehr am 27. November 2016 durch das vom BMI verantwortete Teilprojekt 6 des Gesamtprojektes „IT-Konsolidierung Bund“ die Ausschreibung für einen „E-Akte Basisdienst/DMS“ veröffentlicht.
Die Ausschreibungsunterlagen können hier eingesehen werden.