Ein wichtiges Anwendungsgebiet qualifizierter Webseitenzertifikate liegt im Umfeld der neuen EU-Zahlungsrichtlinie psd2. Laut deren Ausführungsbestimmungen müssen neue Dienste (beispielsweise Fintechs) und die kontoführende Stelle (in der Regel eine Bank) ihre digitale Kommunikation mit qualifizierten Webseitenzertifikaten und einem elektronischen Siegel absichern. Auch die Kunden von Online-Händlern mit qualifizierten Webseitenzertifikaten profitieren zweifach: Sie können sich erstens sicher sein, dass der Händler tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Zweitens ist sichergestellt, dass der Datenverkehr verschlüsselt abläuft. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind die Webseiten der Behörde und des teilnehmenden Unternehmens mit einem Zertifikat authentifiziert. Somit ist die Identität des jeweiligen Ansprechpartners bestätigt.
Die eIDAS-Zertifikate für Webseiten basieren technisch auf den Anforderungen für sogenannte „Extended-Validation-Zertifikate“, die durch die Vereinigung der Zertifizierungsstellen für TLS-Zertifikate und der Browser-Hersteller (das sogenannte CA/B-Forum) festgelegt wurden. Zudem sehen qualifizierte Webseitenzertifikate regelmäßige Prüfungen vor und eine strenge Kontrolle der Ausgabestelle durch eine Aufsichtsbehörde.
Qualifizierte Webseitenzertifikate dürfen nur von sogenannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern mit Sitz in der EU herausgegeben werden. Diese müssen die besonders strengen Anforderungen der EU-Verordnung an Sicherheit und Haftung erfüllen. D-TRUST ist bereits seit Juli 2016 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter.