eGovernment-Gesetz im Kabinett beschlossen

Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung den Auf- bzw. weiteren Ausbau von eGovernment-Angeboten voranbringen kann. So regelt er beispielsweise, wie die persönliche Unterschrift auf einem Blatt Papier ersetzt werden kann, etwa durch die Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises oder die Verwendung von De-Mail. Elektronische Nachweise müssen somit nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern erbracht werden, sondern können von den Behörden abgerufen werden. Durch elektronische Bezahlverfahren wird die Einzahlung vor Ort hinfällig. Zeitaufwendige Behördenbesuche können vermieden werden.

Bund, Länder und Kommunen sollen laut dem Gesetzentwurf zeitnah nutzerfreundliche und kundenorientierte Verwaltungsdienste anbieten. Die Verfahren sollen serviceorientiert und transparent gestaltet und durchgehend IT-unterstützt abgewickelt werden. Es soll aber keine Verpflichtung bestehen, elektronische Kommunikation zu nutzen. Jeder kann weiterhin seine Verwaltungsangelegenheiten persönlich oder am Telefon abwickeln.

Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das geplante eGovernment-Gesetz. „Vom geplanten eGovernment-Gesetz profitieren Bürger und Behörden. Künftig können viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Der BITKOM zitiert eine Studie der EU-Statistikbehörde Eurostat. Demnach liege Deutschland bei der Nutzung von eGovernment-Angeboten derzeit noch auf Rang 9 aller EU-Mitglieder. Banküberweisungen würden mittlerweile vor allem online getätigt, der Gang zum Amt habe sich hingegen jahrzehntelang kaum verändert. Auch 2012 müssten Antragsteller oft persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben. Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse sei die Schriftform. Eine elektronische Verarbeitung war bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Diese hochsichere elektronische Unterschrift konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen.

2011 hat sich laut Eurostat jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern seien es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent.

www.bmi.bund.de
www.bitkom.org

 

 

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