Diese Notifizierung erfolgte auf dem höchstmöglichen Vertrauensniveau „hoch“ nach eIDAS-Verordnung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den gesamten Notifizierungsprozess technisch aktiv begleitet und die erforderlichen Vorarbeiten geleistet.
„Mit der Online-Ausweisfunktion und der damit verbundenen Zwei-Faktor-Authentisierung steht allen Inhabern des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels ein sicheres Mittel zur Identifizierung im Internet zur Verfügung. Die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion ist nun ein wichtiger Schritt, damit auch elektronische Dienstleitungen anderer EU-Staaten sicher genutzt werden können. Dieses gelungene Beispiel zeigt erneut, dass Informationssicherheit die Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung ist“, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.
Deutschland hat als erster Mitgliedstaat diese Notifizierung erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens wurde das deutsche eID-System von technischen Experten nahezu aller EU-Mitgliedstaaten begutachtet. Dabei kamen die Mitgliedstaaten in ihrer Stellungnahme übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die eID-Funktion alle Anforderungen der eIDAS-Verordnung für das Vertrauensniveau „hoch“ erfüllt.
Damit sind nun alle EU-Mitgliedstaaten ab dem 29.09.2018 verpflichtet, ihre Verwaltungsverfahren, die eine elektronische Identifizierung auf „substanziellem“ oder „hohem“ Vertrauensniveau benötigen, für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen. Unternehmen können den elektronischen Identitätsnachweis auf freiwilliger Basis anerkennen.
Bereits seit Ende Januar 2017 kann die Online-Ausweisfunktion zur grenzüberschreitenden Identifizierung an der niederländischen nationalen eID-Infrastruktur genutzt werden, an die nun schrittweise niederländische Verwaltungsverfahren angeschlossen werden.