Auf dem Dokument im Scheckkartenformat sollen in einem Chip zwei Fingerabdrücke und ein digitales Foto des Inhabers gespeichert werden. Die elektronische Aufenthaltskarte soll dem Karteninhaber auch als Identitätsnachweis im Internet dienen, mittel der gespeicherten elektronischen Signatur könnten auch Internetgeschäfte abschlossen werden. Die Einführung einer Chipkarte für Ausländer war vor 2 Jahren EU-weit beschlossen worden und ersetzt den Aufenthaltstitel, der bisher in den Pass eingeklebt wird. Die elektronische Aufenthaltskarte, deren Einführung mehrere Jahre dauern wird, soll ab Mai 2011 ausgegeben werden. Sie soll 10 Jahre gültig sein. Laut dem Bericht sieht das Ministerium in der neuen Chipkarte ein Mittel, illegale Einwanderung und illegale Aufenthalte besser zu bekämpfen.
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…