IT-Planungsrat stellt Weichen für die digitale Zukunft der öffentlichen Verwaltung

So haben sich Bund und Länder in der heutigen Sitzung auf Eckpunkte verständigt, um das im Oktober 2016 auf den Weg gebrachte Koordinierungsprojekt „Portalverbund“ effektiv voranzubringen. Ziel ist es, die Verwaltungsportale auf allen Ebenen der Verwaltung intelligent miteinander zu verknüpfen, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit nur wenigen „Klicks“ ihre Anliegen auf jeder Ebene adressieren können.

Ergänzt wird die geplante Einrichtung eines gemeinsamen Portalverbundes von Bund und Ländern durch das neu aufgelegte Koordinierungsprojekt „Digitalisierungsprogramm“ unter Federführung des Bundes und des Freistaates Bayern. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen in der Zukunft möglichst viele Verwaltungsdienstleistungen – unabhängig von Ort und Zeit – elektronisch erledigen können. Bis 2018 werden daher mindestens je drei konkrete Anliegen mit besonders hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beispielhaft umgesetzt und anschließend für den flächendeckenden Einsatz in Deutschland empfohlen. Als erste Anliegen wurden u.a. Melde- und Einwohnerwesen, Elterngeldantrag, i-KfZ, Gewerbemeldung und E-Rechnung identifiziert.

Zudem positioniert sich der IT-Planungsrat zugunsten von Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns im Zeichen des eGovernments. Anlässlich des Beitritts der Bunderegierung vom Dezember 2016 zur Open Government Partnership (OGP) Initiative hat der IT-Planungsrat in der heutigen Sitzung beraten, wie die Länder und Kommunen aktiv in die Erstellung der nationalen Aktionspläne zur Umsetzung der Initiative einbezogen werden können. In diesem Kontext tritt der IT-Planungsrat auch zugunsten gesetzlicher Open-Data-Regelungen ein. Die Bereitstellung von Datenbeständen im Interesse der Gesellschaft („Open Data“) durch die öffentliche Verwaltung gilt als eine der zentralen Voraussetzungen für offenes Regierungshandeln im Sinne des Open Governments.

Zur Verbesserung der Prozesse von Standardisierungsvorhaben hat der IT-Planungsrat ein neues Fast-Track-Verfahren eingeführt. Damit können Standards künftig schneller beschlossen werden. Hinzu kommt die die Einführung der zwei neuen Stufen „Unter Pilotierung“ und „Unter Erprobung“, um Standards, die die hohen Anforderungen an verbindliche Beschlüsse noch nicht erfüllen, den Weg dorthin zu ebnen.

Weiterhin hat der IT-Planungsrat beschlossen, zwei Koordinierungsprojekte, die sich im Echtbetrieb erfolgreich bewährt haben, in das Portfolio der dauerhaft betriebenen Anwendungen des IT-Planungsrats zu überführen:

  • Mit der Online Sicherheitsüberprüfung (OSIP) wird eine Basiskomponente für Personensicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen über alle Verwaltungs-ebenen hinweg unter Einbeziehung der Wirtschaft bereit gestellt;
  • Das von allen Landesjustizverwaltungen und dem BMJV genutzte SAFE-System (Secured Access to Federated eJustice / eGovernment) stellt Dienste für die Authentifizierung und Autorisierung von elektronischen Identitäten zur Anmeldung an eJustice- und eGovernment-Anwendungen zur Verfügung.

Im Zentrum der Sitzung stand zudem die erfolgreiche Kooperation zwischen eJustice und eGovernment. Um die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in diesen Bereichen zu stärken, hat sich der IT-Planungsrat mit der Vorsitzenden des E-Justice-Rats, Frau Staatssekretärin Otte, über aktuelle Entwicklungen und künftige Perspektiven der Kooperation ausgetauscht. Als weiterer Gast der Sitzung hat Herr Prof. Dr. Martini die Tätigkeiten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in den Bereichen Staat und Digitalisierung vorgestellt.

it-planungsrat.de

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