Kein datenschutzrechtlicher Segen für den Biometriepass

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, hat klargestellt, dass „die Datenschützer“ den biometrischen Ausweisdokumenten bisher „keinen Segen gegeben“ haben. Unter Vorsitz von Schleswig-Holstein hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 1. Juni 2005 darauf hingewiesen, dass der Sicherheitsgewinn durch biometrische Ausweise bisher nicht belegt ist. Die Datenschutzbeauftragten forderten mit der Ausgabe von elektronisch lesbaren biometrischen Ausweisdaten erst zu beginnen, wenn die nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen des Datenschutzes getroffen wurden. Auf die Fragen hat es aber nach Meinung der Datenschutzbeauftragten bis heute keine befriedigenden Antworten gegeben. Ein umfassendes Sicherheitskonzept liege weiterhin nicht vor. Auch wenn im November 2005 die ersten elektronisch lesbaren Pässe ausgegeben werden, seien die wichtigsten Hausaufgaben durch den Gesetzgeber, die Bundesregierung und die ausführende Verwaltung erst noch zu erledigen.

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