Die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sind in den vergangenen 12 Monaten insgesamt erstmals im Saldo um 685 Millionen Euro gesunken. Zum Vergleich: Von 2011 bis 2014 war der Erfüllungsaufwand, insbesondere der Wirtschaft kontinuierlich gestiegen. Im vorigen Berichtszeitraum stieg er gar um 9,2 Milliarden Euro. Die Absenkung in 2015 ist u.a. auf das Bürokratieentlastungsgesetz 2015 zurückzuführen. Aber auch eGovernment-Maßnahmen wie die Einführung der elektronischen Vergabe durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts haben für Entlastungen gesorgt.
„Der erstmalige Abwärtstrend der gesetzlichen Folgekosten in 2015 beweist, dass gezielte Maßnahmen zu Begrenzung und Abbau unnötiger Bürokratie tatsächlich Wirkung zeigen“, erklärt der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig. Hoffnung, diesen Trend zu verstetigen, liegt insbesondere auf der im Juli eingeführten ‚One in one out‘-Regel. Die Bundesregierung hat mit dieser Regel eine Anregung des Nationalen Normenkontrollrates aus dem Herbst 2014 aufgegriffen und ist damit erstmals die Selbstverpflichtung eingegangen, den Erfüllungsaufwand grundsätzlich nicht weiter ansteigen zu lassen. ‚One in one out‘ bedeutet: Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, muss grundsätzlich an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung der Wirtschaft geschaffen werden.
Kritisch sieht der Nationale Normenkontrollrat, dass eGovernment in Deutschland zu langsam vorankommt. „Es gibt so gut wie keinen Regelungsbereich mehr, in dem digitale Lösungen keine Rolle spielen. Rechtliche Vorgaben müssen daher immer auch eGovernment-tauglich sein. Es fehlt jedoch an wirksamen Entscheidungsstrukturen, damit einheitliche und schnelle digitale Lösungen über die Verwaltungsebenen hinweg, für Bürgerinnen und Wirtschaft angeboten werden können“, so Dr. Ludewig.
Dr. Ludewig erklärt weiter: „Dieses große Defizit wird auch und gerade bei der Bewältigung der großen Zahl in Deutschland ankommender Flüchtlinge mehr als deutlich. Eine einheitliche elektronische Akte für jeden Flüchtling, die von Anfang bis Ende des Anerkennungsverfahrens von Bund, Ländern, Kommunen und Polizei gleichermaßen genutzt wird, gibt es bis heute nicht – was zu erheblichen Zeitverzögerungen und Mehrkosten führt, die komplett hausgemacht sind. Mit anderen Worten: Deutschland muss hier dringend besser werden und darf nicht der Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft hinterherlaufen.“
Auch im eHealth-Bereich sieht der Normenkontrollrat noch viel Einsparpotenzial. Dementsprechend bewerten die Autoren des Jahresberichts das künftige eHealth-Gesetz: „Der NKR begrüßt das eHealth-Gesetz ausdrücklich. Besonders hervorzuheben ist der an die Selbstverwaltung gerichtete gesetzliche Auftrag zu prüfen, inwieweit papiergebundene Prozesse schrittweise durch IT-unterstützende Prozesse abgelöst werden können. Das betrifft insbesondere das Formularwesen.“
Den Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates finden Sie hier.