Schaar betont notwendigen Datenschutz bei neuem Personalausweis

Als datenschutzrechtlichen Erfolg wertete es Schaar, dass die biometrischen Daten nur im Chip auf dem Ausweis, nicht aber in einer zentralen Datei gespeichert werden. Der elektronische Personalausweis soll zum 1. November 2010 eingeführt werden. Er soll das Alltagsleben im Internet-Zeitalter erleichtern, indem er die sichere Identifikation im elektronischen Geschäftsverkehr und in der elektronischen Kommunikation mit den Behörden ermöglicht. www.bfdi.bund.de 

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