In der Kategorie 'Großstädte'
- Solingen
- Ulm
- Wolfsburg
In der Kategorie 'Mittlere Städte'
- Cottbus
- Gera
- Kaiserslautern
In der Kategorie 'Kleinstädte und Landgemeinden'
- Grevesmühlen
- Haßfurt
- Süderbrarup
- Zwönitz
In der Kategorie 'Interkommunale Kooperationen und Landkreise'
- Kooperation Arnsberg, Olpe, Menden, Soest und Bad Berleburg
- Kooperation Brandis, Naunhof, Borsdorf, Großpösna, Belgershain, Parthenstein und Machern
- Landkreis Wunsiedel
Diese Städte, Gemeinden, Kooperationen und Landkreise können nun ihre Ideen zur Digitalisierung verwirklichen.
Grundlage für die Modellprojekte ist die Smart City Charta, die 2017 von der Nationalen Dialogplattform Smart Cities verabschiedet wurde. Auf Basis ihrer Leitlinien und Empfehlungen sollen die Kommunen in den Modellprojekten ihre Strategie zur Digitalisierung entwickeln und umsetzen. Der Bund unterstützt die geförderten Kommunen finanziell und steht mit Beratungsangeboten zur Seite.
Wesentliche Komponente der Modellprojekte ist der Wissenstransfer – zwischen den Modellprojekten, aber auch mit nicht unmittelbar geförderten Kommunen sowie nationalen wie internationalen Expert/innen. Damit sollen Ergebnisse und Erfahrungen aus den Modellprojekten in die Breite getragen werden.
Bei der Auswahl haben in einem zweistufigen Verfahren Fachgutachter und eine Jury unabhängiger Expert/innen das BMI unterstützt. Sie schlugen letztendlich die erfolgreichen 13 Bewerber zur Förderung vor.
Kriterien für die Auswahl der Modellprojekte
Ziel der Modellprojekte Smart Cities ist es, die Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und Gemeinden in der Digitalisierung insgesamt zu stärken. Stadtentwicklung und Digitalisierung sind so zu gestalten, dass die Bürgerinteressen und Privatsphäre geschützt werden, demokratische Entscheidungsprozesse gewahrt werden, Teilhabe gestärkt wird und die regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze vor Ort gesichert werden. Es geht um den Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland, d.h. Projekte sollten im Prinzip skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen.
Ziel der Auswahl war daher ein Bündel von Modellprojekten, das die vielfältigsten Lernbeispiele ermöglicht, um möglichst schnell Erkenntnisse für Vergleichsgruppen zu generieren. Wichtig war auch, dass die Modellprojekte räumliche und gesellschaftliche Wirkungen der Digitalisierung in den Städten und Gemeinden in den Blick nehmen und dabei integriert, d.h. sektorübergreifend konzipiert sind.
- Entsprechend zielten die Kriterien für die Fachgutachter darauf, die Qualitäten der europäischen Stadt verantwortungsvoll in das Zeitalter der Digitalisierung zu übertragen. Dazu gehörten Fragen wie: Geht das Vorhaben mit neuen Herausforderungen der Digitalisierung um? Werden digitale Technologien genutzt, um stadtentwicklungspolitische Herausforderungen zu lösen?
- Weitere Kriterien waren Partizipation und Teilhabe in Strategieentwicklung und bei der Umsetzung. Dazu gehörten auch Fragen nach dem Aufbau digitaler Kompetenzen für alle, dem Schutz der Privatsphäre und dem Erhalt der demokratischen Kontrolle über neue technologiebasierte Entscheidungsfindung.
- Geprüft wurden die Projekte auf eine funktionsfähige und robuste Organisation und Prozesssteuerung.
- Die Kriterien Modellhaftigkeit, Beitrag zum Wissenstransfer und Innovationsgrad zielten auf den Beitrag zum Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Kommunen.
- Bei Kommunen, die sich bei vorhandener Strategie um den Direkteinstieg in die Umsetzungsphase bewarben, wurde zusätzlich die bereits vorliegende Strategie auf ihre Übereinstimmung mit der Smart City Charta bewertet.