Das Bundeskabinett hat am 29.03.2017 das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das „Vertrauensdienstegesetz“, erleichtert die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste. Zu elektronischen Vertrauensdiensten gehört…